§ 3 HSQSAVO Außerkrafttreten

HSQSAVO - Hochschul-Qualitätssicherungsagenturenverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Die Hochschul-QualitätssicherungsagenturenV, BGBl. II Nr. 321/2013, tritt mit Ablauf des 31. März 2015 außer Kraft.

In Kraft seit 01.04.2015 bis 31.12.9999
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