Innerhalb der einheitlich berechneten Haftungsobergrenze werden Untergruppen gebildet und ausgewiesen:
a)  | Position 1: Haftungen für Kredit- und Finanzinstitute gem. § 1 BWG, BGBl. Nr. 532/1993, in der jeweils geltenden Fassung.  | |||||||||
b)  | Position 2: Grundbücherlich besicherte Haftungen für Wohnbau-Darlehen  | |||||||||
c)  | Position 3: Sonstige Wirtschaftshaftungen.  | |||||||||
    
    
    
    
    
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