§ 2 Hm-BerufsausweisV Änderungen im Berufsausweis

Hm-BerufsausweisV - Heilmasseur-Berufsausweisverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die gemäß § 49 Abs. 1 Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz zuständige Bezirksverwaltungsbehörde hat auf Antrag jede ÄnderungDie gemäß Paragraph 49, Absatz eins, Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz zuständige Bezirksverwaltungsbehörde hat auf Antrag jede Änderung
    1. 1.Ziffer einsdes Vor- und Familiennamens,
    2. 2.Ziffer 2der Staatsangehörigkeit,
    3. 3.Ziffer 3der Zusatzbezeichnung und
    4. 4.Ziffer 4der freiberuflichen Berufsausübung
    im Berufsausweis zu vermerken.
  2. (2)Absatz 2,Die Bezirksverwaltungsbehörde hat allfällige Einschränkungen der Berufsberechtigung auf Seite 4 des Berufsausweises zu vermerken.
  3. (3)Absatz 3,Die Bezirksverwaltungsbehörde kann bei erforderlichen Änderungen gemäß Abs. 1 und 2 gegebenenfalls einen neuen Berufsausweis ausstellen.Die Bezirksverwaltungsbehörde kann bei erforderlichen Änderungen gemäß Absatz eins und 2 gegebenenfalls einen neuen Berufsausweis ausstellen.
In Kraft seit 25.10.2003 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 2 Hm-BerufsausweisV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 2 Hm-BerufsausweisV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 2 Hm-BerufsausweisV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 2 Hm-BerufsausweisV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 2 Hm-BerufsausweisV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Hm-BerufsausweisV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 1 Hm-BerufsausweisV
Anl. 1 Hm-BerufsausweisV