§ 66a GWG Technische Vereinbarungen über den Betrieb von Fernleitungen

GWG - Gaswirtschaftsgesetz 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.04.2024

Erdgasunternehmen haben technische Vereinbarungen über den Betrieb von Fernleitungen mit Bezug zu Drittstaaten der Regulierungsbehörde anzuzeigen.

In Kraft seit 28.07.2021 bis 31.12.9999
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