§ 9 GVVO Bezugnahme auf Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft

GVVO - Gewebevigilanzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2006/86/EG der Kommission vom 24. Oktober 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit, der Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und unerwünschter Reaktionen sowie bestimmter technischer Anforderungen an die Kodierung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen, ABl. Nr. L 294 vom 25. Oktober 2006 S 32, umgesetzt.

In Kraft seit 14.06.2008 bis 31.12.9999
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