§ 11 Geo. Justizverwaltungssachen

Geo. - Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

(1) Die Justizverwaltungssachen werden in folgende Geschäftsgruppen zusammengefasst:

1.

allgemeine Weisungen, Verfügungen und Belehrungen (§ 518);

2.

Gutachten in Sachen der Gesetzgebung und Justizverwaltung, sonstige Angelegenheiten der Gesetzgebung, Vorschläge für Änderungen in der Einrichtung oder Besetzung der Gerichte oder in den Dienstvorschriften;

3.

Angelegenheiten der Gerichtsorganisation; Amtstage;

4.

Personal- und Besoldungsangelegenheiten der Richter, Staatsanwälte, Richteramtsanwärter, Rechtspfleger, Bezirksanwälte und sonstigen Beamten, einschließlich der mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder dem Aktivstand verbundenen Angelegenheiten; Besetzungsvorschläge sowie das Amtskleid betreffende Angelegenheiten;

5.

Angelegenheiten der fachmännischen und fachkundigen Laienrichter und Beisitzer, der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher, der Legalisatoren in Tirol und Vorarlberg sowie die Beeidigung der Börsenschiedsrichter;

6.

Personal- und Besoldungsangelegenheiten der Vertragsbediensteten und der sonstigen privatrechtlichen Bediensteten, soweit sie nicht in eine andere Gruppe fallen, einschließlich der mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder dem Aktivstand verbundenen Angelegenheiten;

7.

Wahl und Wirkungskreis der Personalsenate, Geschäftsverteilung, Dienstzeit, Sonn-, Feiertags- und Nachtdienst, allgemeine Urlaubsangelegenheiten, Zusammensetzung von Kommissionen;

8.

Angelegenheiten der Justiz-Ombudsstellen;

9.

Angelegenheiten der Aus- und Fortbildung sowie Prüfungssachen aller Art;

10.

Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik;

11.

Dienstgerichts- und Disziplinarangelegenheiten;

12.

Reisegebühren;

13.

Angelegenheiten der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsanwärter), der Verteidiger in Strafsachen und der Notare (Notariatskandidaten);

14.

Haushaltsgebarung und Geldwirtschaft; Versorgung der Gerichte mit Amts- und Kanzleimaterial einschließlich der Gegenstände der inneren Einrichtung;

15.

Unterbringung der Dienststellen, Bausachen, Hauserfordernisse, in bundeseigenen Gebäuden die Hausverwaltung, soweit sie dem Gerichtsvorsteher oder einem Bediensteten des Gerichtes übertragen ist;

16.

Angelegenheiten der Justizanstalten und der Insassen, Haftentweichungen, soweit sie nicht mit einer Disziplinarangelegenheit (Z 11) behandelt werden;

17.

Dienstaufsicht, amtliche Untersuchungen der Gerichte, Gebarungs- und Verrechnungsprüfung;

18.

Bildung der Geschworenen- und Schöffenlisten, Angelegenheiten der Geschworenen und Schöffen, Angelegenheiten der Strafvollzugskommissionen;

19.

Grundbuchsanlegung und -ergänzung im Allgemeinen;

20.

allgemeine Anordnungen über die Einbringung der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, Kosten und Geldstrafen, über das Gerichtserlagswesen und über die Verwahrung der Beweisgegenstände; Vollzugsgebühren nach dem VGebG;

21.

Amtsbibliothek;

22.

Archivwesen und Aktenvernichtung;

23.

wiederkehrende Ausweise und Berichte, Statistik;

24.

Medienangelegenheiten und sonstige Öffentlichkeitsarbeit;

25.

Über- und Zwischenbeglaubigungen;

26.

Begutachtung von Gesetzesentwürfen;

27.

Entbindung von der Amtsverschwiegenheit;

28.

Rechts- und Amtshilfeersuchen von Gerichten und anderen Stellen;

29.

Angelegenheiten der Inneren Revision;

30.

Rechtsschutzgesuche und Korrespondenzen;

31.

Berichterstattung zu Ansprüchen nach dem Amtshaftungsgesetz, dem Organhaftpflichtgesetz und dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz 2005 und zu Volksanwaltschafts-Anfragen sowie in Verfahren nach der EMRK;

32.

Geschäftsgang, insbesondere Weisungen und Ausstellungen übergeordneter Rechtsmittelinstanzen;

33.

Entscheidungen in Gebühren- und Kostensachen, insbesondere über Berichtigungsanträge und über Gesuche um Stundung und Nachlass;

34.

Bestellung von Patientenanwälten und Kundmachung von Bewohnervertretern;

35.

Angelegenheiten der Rechtspraktikanten und Rechtshörer;

36.

Angelegenheiten von Eurojust sowie der Europäischen Justiziellen Netze (EJN) in Zivil- und Handelssachen und in Strafsachen;

37.

Rechts- und Amtshilfeersuchen aus dem Ausland und an das Ausland sowie andere Auslandssachen, soweit sie nicht unter Z 25 oder Z 36 fallen;

38.

Angelegenheiten der FEX Planungs- und Leitungseinheiten einschließlich der Vergütung nach dem VGebG;

39.

sicherheitsrelevante Vorfälle;

40.

Angelegenheiten des Revisorinnen- und Revisoreneinsatzes;

41.

Sonstige Justizverwaltungssachen.

(2) Der Gerichtsvorsteher kann anordnen, dass nach Bedarf innerhalb der einzelnen Geschäftsgruppen Untergruppen gebildet werden.

(3) Die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 finden keine Anwendung, sofern Geschäftsstücke zu den Personalakten (§ 520) oder Akten über Dienstgerichts- und Disziplinarangelegenheiten (§ 519) gehören.

In Kraft seit 01.07.2013 bis 31.12.9999
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