§ 337 GSVG

GSVG - Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Die §§ 4 Abs. 1 Z 8 und 9, 6 Abs. 1 Z 5 und Abs. 4 Z 2 und 3, 7 Abs. 4 Z 3 und 4, Abschnitt IIa des Dritten Teiles samt Überschriften, 229f samt Überschrift, 254 lit. j bis l und 273 Abs. 6 sowie die Überschrift zum Dritten Teil in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 92/2010 treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
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