Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Anwendungsbereich
Diese Verordnung trifft Festlegungen für den Netzzugang, das Kapazitäts- und Engpassmanagement sowie das Bilanzierungssystem in den Marktgebieten Ost, Tirol und Vorarlberg.
In Kraft seit 01.10.2022 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 1 GMMO-VO 2020
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 GMMO-VO 2020 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 1 GMMO-VO 2020