Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.10.2024
Bei allen in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
In Kraft seit 01.02.1999 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 52a GMG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 52a GMG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 52a GMG