§ 40b GlBG Gleichbehandlungsgebot, Begriffsbestimmungen, Rechtsfolgen

GlBG - Gleichbehandlungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.11.2024

§§ 31 bis 35 und 38 bis 39 sind anzuwenden.

In Kraft seit 01.03.2011 bis 31.12.9999
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