Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die in § 1 beschriebenen Vorgänge sind von sämtlichen bundesgesetzlich geregelten Abgaben befreit. Die in Paragraph eins, beschriebenen Vorgänge sind von sämtlichen bundesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.
In Kraft seit 19.06.1998 bis 31.12.9999
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