Art. 3 GGBG

GGBG - Gefahrgutbeförderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Es werden in österreichisches Recht umgesetzt:

1.

durch Artikel 1 Z 1 dieses Bundesgesetzes die Richtlinie 2006/89/EG zur sechsten Anpassung der Richtlinie 94/55/EG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für den Gefahrguttransport auf der Straße an den technischen Fortschritt, ABl. Nr. L 305 vom 4.11.2006, S. 4 und

2.

durch Artikel 1 Z 2 dieses Bundesgesetzes die Richtlinie 2006/90/EG zur siebten Anpassung der Richtlinie 96/49/EG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter an den technischen Fortschritt, ABl. Nr. L 305 vom 4.11.2006, S. 6.

In Kraft seit 01.08.2007 bis 31.12.9999
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