Art. 5 § 11 GenRevG 1997 Andere Rechtsvorschriften

GenRevG 1997 - Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

(1) Die in anderen Rechtsvorschriften, wie insbesondere im BWG, BGBl. Nr. 532/1993 Art. I, und im WGG, BGBl. Nr. 139/1979, enthaltenen Bestimmungen betreffend die Revision und Rechnungslegung von Genossenschaften und anderen Unternehmen bleiben unberührt.

(Anm.: Abs. 2 Änderung des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 114/1997)

In Kraft seit 01.01.1998 bis 31.12.9999
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