§ 68 GenG (weggefallen)

GenG - Genossenschaftsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024
§ 68 GenG (weggefallen) seit 02.01.1983 weggefallen.
In Kraft seit 02.01.1983 bis 31.12.9999
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