Gemeindebediensteten-Überleitungsgesetz 2014 (GemBÜG 2014) Fundstelle

GemBÜG 2014 - Gemeindebediensteten-Überleitungsgesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Gesetz vom 23. Oktober 2014 über die Überleitung der in einem Dienstverhältnis zu einer Gemeinde, einem Gemeindeverband, einer Verwaltungsgemeinschaft oder einer Stadt mit eigenem Statut stehenden Personen in das Burgenländische Gemeindebedienstetengesetz 2014 (Gemeindebediensteten-Überleitungsgesetz 2014 - GemBÜG 2014)

StF: LGBl. Nr. 44/2014 (XX. Gp. RV 1055 AB 1063)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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