Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Der Bund leistet im Rahmen der vierten Wiederauffüllung des Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds, den die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verwaltet, einen Beitrag in Höhe von 24 380 000 EUR.
In Kraft seit 21.06.2007 bis 31.12.9999
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