§ 1 GEF 2

GEF 2 - Zweite Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Der Bund leistet im Rahmen der zweiten Wiederauffüllung des Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds, den die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verwaltet, einen Beitrag in Höhe von 231,14 Millionen Schilling.

In Kraft seit 14.04.1999 bis 31.12.9999
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