Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Der Bund leistet im Rahmen der zweiten Wiederauffüllung des Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds, den die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verwaltet, einen Beitrag in Höhe von 231,14 Millionen Schilling.
In Kraft seit 14.04.1999 bis 31.12.9999
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