§ 138 GbedG 1988 (weggefallen)

GbedG 1988 - Gemeindebedienstetengesetz 1988

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024
§ 138 GbedG 1988 seit 13.05.2003 weggefallen.
In Kraft seit 14.05.2003 bis 31.12.9999
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