§ 135 GBDO Verbindung des Disziplinarverfahrens gegen mehrere Beschuldigte

GBDO - NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Sind an einer Dienstpflichtverletzung mehrere Gemeindebeamte beteiligt, so ist das Disziplinarverfahren gegen alle Beschuldigten gemeinsam durchzuführen, wenn für alle dieselbe Disziplinarkommission zuständig ist.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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