§ 18 GAG

GAG - Gebrauchsabgabegesetz 1966

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

         Tarif A Post 10. für Werbung zu wirtschaftlichen Zwecken:

  1. a)

             Tarif B Post 18. für Ankündigungstafeln zu wirtschaftlichen Werbezwecken auf Holzverschalungen, an Hausmauern, Bauplanken, Einfriedungen u. dgl. (Plakatwand) je m² der umschriebenen Fläche 1,90 Euro, mindestens aber 7,90 Euro für eine Ankündigungstafel;

             Tarif B Post 21. für leuchtende Ankündigungen (Lichtreklame)

    1. a)
In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.2022
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