§ 13 FuGG Inkrafttreten

FuGG - Steiermärkisches Fleischuntersuchungsgebührengesetz 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(3) (Anm.: entfallen)

(4) (Anm.: entfallen)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 12/2010, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 104/2018

In Kraft seit 20.12.2018 bis 31.12.9999
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