Anl. 1 FSPV

FSPV - Forstliche Staatsprüfungsverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.10.2024

Prüfungsinhalte gemäß § 5 Abs. 2

1. Querschnittsmaterien:

1.1

Kommunikation und Führung:

Persönliche Kompetenzen betreffend

a)

Kommunikation: Rhetorik, Präsentation und Teamarbeit sowie

b)

Betriebsführung: Selbstorganisation, Fähigkeit zu ganzheitlichen Problemdefinition und -lösung, Personalführung.

1.2

Forstpolitik und allgemeine Rechtsbelange:

Praxisrelevante Kenntnisse

a)

über die gesellschaftliche und wirtschaftliche Stellung von Forstbetrieben mit ihren Schnittstellen zu den Behörden, den Interessenvertretungen, Marktpartnern, Energiepartnern und dem forstlichen Dienstleistungsbereich sowie

b)

der Grundzüge des Bundesverfassungs-, Verwaltungsverfahrens- und Privatrechts (einschließlich der Regelungen der forstlichen Förderungsmaßnahmen).

2. Forstliche Geschäftsbereiche:

2.1

Kerngeschäft Holz:

Praxisrelevante Kenntnisse

a)

und entsprechende Fähigkeiten zur Gestaltung (Analyse, Erstellung und Umsetzung von Konzepten) der Betriebsabläufe, die das Kernprodukt „Holz“ auf dem Weg von der Nutzung bis zur Vermarktung durchläuft sowie zur Gestaltung der Wertschöpfungskette „Holz“ insbesondere in den Bereichen

Forsttechnik: Holzernte, Arbeitsplanung, Arbeitstechnik, Unfallverhütung und Erste Hilfe, Forstliches Bauwesen, Forstaufschließung, Holztransport und Logistik,

Holzmarkt: Holzausformung, -vermarktung, -transport, -technik und -verwertung sowie

b)

der diesbezüglichen Rechtsbereiche, insbesondere des Arbeits-, Sozialversicherungs-, Privat- und Handelsrechts (einschließlich der Österreichischen Holzhandelsusancen), Forstrechts betreffend Nutzung und Bringung sowie Straßenrechts.

2.2 Betriebsorganisation:

Praxisrelevante Kenntnisse

a)

und entsprechende Fähigkeiten zur Gestaltung (Analyse, Erstellung und Umsetzung von Konzepten) der Organisation und wirtschaftlichen Führung von Forstbetrieben in den Bereichen

Betriebsorganisation: Betriebsziele, Organisationsformen,

Betriebsführung: Betriebsplanung und –kontrolle, Buchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung,

Waldbewertung und

b)

der diesbezüglichen Bereiche des Abgabenrechts, insbesondere der Einheitsbewertung, Einkommen-, Umsatz-, Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie der Rechtsformen von Forstbetrieben.

2.3 Forstliche Ressourcen:

Praxisrelevante Kenntnisse

a)

und entsprechende Fähigkeiten zur Gestaltung (Analyse, Erstellung und Umsetzung von Konzepten) der nachhaltigen, ökologischen Waldbehandlung in den Bereichen

Produktionsgrundlagen: Waldbau, Forstökologie, Jagd, Fischerei,

Schutz der ökologischen Produktion und der Produkte: Forstschutz, Waldhygiene, Natur- und Landschaftsschutz,

Schutz-, Wohlfahrts- oder Erholungswirkung

Schutz vor Naturgefahren, wie insbesondere Wildbäche, Lawinen, Steinschlag, Muren, Erosionen,

b)

der forstlichen Raumplanung und der Forsteinrichtung und

c)

des produktionsrelevanten Rechts, insbesondere Forst-, Jagd-, Fischerei-, Naturschutz-, Pflanzenschutzrecht und der Vorschriften über die Wildbach- und Lawinenverbauung.

2.4 Betriebliche Ressourcen:

Praxisrelevante Kenntnisse

a)

und entsprechende Fähigkeiten zur Gestaltung (Analyse, Erstellung und Umsetzung von Konzepten) der Ressourcen und infrastrukturellen Leistungen bezüglich Liegenschaften, Bodenressourcen, Wasser, Tourismus, Energie, Vertragsnaturschutz, Dienstleistungen und der Direktvermarktung sowie

b)

der diesbezüglichen Rechtsbereiche, insbesondere des Forst-, Wasser-, Grundverkehrs-, Vermessungs-, Grundbuchs-, Bau-, Mineralrohstoff-, Abfall-, Gewerbe- und Grunderwerbsteuerrechts.

In Kraft seit 01.04.2007 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1 FSPV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 FSPV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 1 FSPV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1 FSPV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1 FSPV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis FSPV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 14 FSPV
Anl. 2 FSPV