§ 5 FSEV

FSEV - FreisprecheinrichtungsV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.10.2024

Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften der Europäischen Kommission notifiziert (Notifikationsnummer 98/424/A).

In Kraft seit 01.07.1999 bis 31.12.9999
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