Die Begriffsbestimmungen und Abkürzungen der Frequenznutzungsverordnung 2013 (FNV 2013), BGBl. II Nr. 63/2014, sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Die Begriffsbestimmungen und Abkürzungen der Frequenznutzungsverordnung 2013 (FNV 2013), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 63 aus 2014,, sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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