§ 1 FK-V Geltungsbereich

FK-V - Fachkenntnisnachweis-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen in Arbeitsstätten, auf Baustellen oder an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinn des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG).

In Kraft seit 01.03.2014 bis 31.12.9999
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