§ 2 FamGHV-BMJ 2021 Mitbetreute Bezirksgerichte

FamGHV-BMJ 2021 - Anordnung, an welchem weiteren Standort die Familiengerichtshilfe eingerichtet ist

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Familiengerichtshilfe am Standort Salzburg betreut die Bezirksgerichte Salzburg, Oberndorf, Neumarkt und Thalgau.
  2. (2)Absatz 2,Die Familiengerichtshilfe am Standort St. Johann im Pongau betreut die Bezirksgerichte St. Johann im Pongau, Tamsweg, Zell am See und Hallein.
In Kraft seit 26.10.2021 bis 31.12.9999
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