§ 1 FamGHV-BMJ 2021 Standorte

FamGHV-BMJ 2021 - Anordnung, an welchem weiteren Standort die Familiengerichtshilfe eingerichtet ist

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Familiengerichtshilfe an dem weiteren Standort St. Johann im Pongau eingerichtet.

In Kraft seit 26.10.2021 bis 31.12.9999
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