§ 11 EWR-PtpG Schluß- und Vollzugsbestimmungen

EWR-PtpG - EWR-Psychotherapiegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist jeweils die geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

In Kraft seit 23.07.1999 bis 31.12.9999
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