Art. 4 EWIVG Artikel IV

EWIVG - EWIV-Ausführungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

(Anm.: Änderungen des Gerichtsgebührengesetzes, BGBl. Nr. 501/1984)

In Kraft seit 01.10.1995 bis 31.12.9999
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