Art. 1 EU-VerschG (weggefallen)

EU-VerschG - EU-Verschmelzungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024
Art. 1 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen.
In Kraft seit 01.08.2023 bis 31.12.9999
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