§ 7 ElUEBetrVO

ElUEBetrVO - Elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.

In Kraft seit 01.07.2005 bis 31.12.9999
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