Art. 1 § 12 EFZG (weggefallen)

EFZG - Entgeltfortzahlungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024
Art. 1 § 12 EFZG seit 22.12.2018 weggefallen.
In Kraft seit 23.12.2018 bis 31.12.9999
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