Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Elektronischer Dateitransfer im Sinne dieser Verordnung ist die Ende-zu-Ende verschlüsselte Übertragung elektronischer Dateien mittels Uploads bzw. Downloads über eine von einer Abgabenbehörde des Bundes, einer Finanzstrafbehörde oder dem Bundesfinanzgericht zur Verfügung gestellten Plattform.
In Kraft seit 01.09.2023 bis 31.12.9999
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