Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.07.2026
(1)Absatz eins,Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. Nr. L 153 vom 18. Juni 2010, S. 13, umgesetzt.Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Amtsblatt Nummer L 153 vom 18. Juni 2010, Seite 13, umgesetzt.
(2)Absatz 2,Mit diesem Bundesgesetz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 38/2026 wird die Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. Nr. L 2024/1275 vom 08.05.2024, umgesetzt.Mit diesem Bundesgesetz in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 38 aus 2026, wird die Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. Nr. L 2024/1275 vom 08.05.2024, umgesetzt.
In Kraft seit 01.07.2026 bis 31.12.9999
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