§ 2 DVPV-BMF 2020

DVPV-BMF 2020 - Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung – BMF 2020

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die Verordnung BGBl. II Nr. 343/2008 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 321/2019 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.Die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 343 aus 2008, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 321 aus 2019, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2021 bis 31.12.9999
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