Art. 20 DPL 1972

DPL 1972 - Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Auf Sonderurlaube, die vor dem 1. Mai 1995 angetreten worden sind, ist § 44 in der bis zum Ablauf des 30. April 1995 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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