§ 11 DLSG Evaluierung

DLSG - Dienstleistungsscheckgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.05.2024

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat dafür zu sorgen, dass die Umsetzung und die Auswirkungen dieses Bundesgesetzes nach Ablauf eines Jahres nach In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes evaluiert werden.

In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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