§ 10 BSpkV Inkrafttreten

BSpkV - Bausparkassengesetzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.

(2) Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bausparkassengesetzes, BGBl. 1993/880 in der Fassung BGBl. II 2001/412 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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