Anl. 1 BSpG

BSpG - Bausparkassengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Gliederung der Bilanz

Aktiva

1.

Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern

2.

Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind:

a)

Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere

b)

zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassene Wechsel

3.

Forderungen an Kreditinstitute:

a)

täglich fällig

b)

sonstige Forderungen

4.

Hypothekardarlehen

a)

Bauspardarlehen

b)

hypothekarisch sichergestellte Zwischendarlehen

c)

Sonstige Hypothekardarlehen

5.

Sonstige Darlehen

a)

Zwischendarlehen durch Bausparguthaben gedeckt, abzüglich für Zwischendarlehen vinkulierte Einlagen

b)

andere Darlehen

6.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

a)

von öffentlichen Emittenten

b)

von anderen Emittenten

darunter:

eigene Schuldverschreibungen

7.

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

8.

Beteiligungen

darunter:

an Kreditinstituten

9.

Anteile an verbundenen Unternehmen

darunter:

an Kreditinstituten

10.

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

11.

Sachanlagen

darunter:

Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden

12.

Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

13.

Eigene Aktien oder Anteile sowie Anteile an einer herrschenden oder an einer mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft darunter:

Nennwert

14.

Sonstige Vermögensgegenstände

15.

Gezeichnetes Kapital, das eingefordert, aber noch nicht eingezahlt ist

16.

Rechnungsabgrenzungsposten

_____________________________________________________________________________________

Summe der Aktiva

===========================================================================

Posten unter der Bilanz

1.

Auslandsaktiva

 

Passiva

1.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

a)

täglich fällig

b)

mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist

2.

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

a)

Bauspareinlagen abzüglich für Zwischendarlehen vinkulierte Einlagen

b)

Spareinlagen

darunter:

aa)

täglich fällig

bb)

mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist

c)

sonstige Verbindlichkeiten

darunter:

aa)

täglich fällig

bb)

mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist

3.

Verbriefte Verbindlichkeiten

a)

begebene Schuldverschreibungen

b)

andere verbriefte Verbindlichkeiten

4.

Sonstige Verbindlichkeiten

5.

Rechnungsabgrenzungsposten

6.

Rückstellungen

a)

Rückstellungen für Pensionen

b)

Rückstellungen für Abfertigungen

c)

Steuerrückstellungen

d)

sonstige

7.

Fonds für bauspartechnische Absicherung

8.

Bilanzgewinn/Bilanzverlust

9.

Nachrangige Verbindlichkeiten

10.

Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel II Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

10a.

Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel II Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

10b.

Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG

11.

Instrumente ohne Stimmrecht gemäß § 26a BWG

12.

Gezeichnetes Kapital

13.

Kapitalrücklagen

a)

gebundene

b)

nicht gebundene

14.

Gewinnrücklagen

a)

gesetzliche Rücklage

b)

satzungsmäßige Rücklagen

c)

andere Rücklagen

15.

Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG

16.

unversteuerte Rücklagen

a)

Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungen

b)

sonstige unversteuerte Rücklagen darunter:

aa)

Investitionsrücklage gemäß § 9 EStG 1988

bb)

Investitionsfreibetrag gemäß § 10 EStG 1988

cc)

Mietzinsrücklage gemäß § 11 EStG 1988

dd)

Übertragungsrücklage gemäß § 12 EStG 1988

_____________________________________________________________________________________

Summe der Passiva

===========================================================================

Posten unter der Bilanz

1.

Eventualverbindlichkeiten

2.

Kreditrisiken

darunter:

Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften

3.

Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, darunter Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel II Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

4.

Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

5.

Auslandspassiva

 

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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