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BRPBG - Berufsreifeprüfungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

 

BERUFSREIFEPRÜFUNGSKOMMISSION

 

am/an der

 

 

 

 

_____________________________________________________________________________________

Bezeichnung und Standort der Schule

 

Zl. des Prüfungsprotokolls:

 

 

 

 

Berufsreifeprüfungszeugnis

 

 

 

______________________________________________,

geb. am ___________________________

Familien- und Vorname

 

hat bei der Berufsreifeprüfungskommission an dieser Schule gemäß dem Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung, BGBl. I Nr. 68/1997, die Berufsreifeprüfung

 

 

bestanden / nicht bestanden 1)

 

 

Die Leistungen bei den Teilprüfungen wurden, sofern diese nicht gemäß § 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung entfallen sind oder gemäß § 8b des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung anerkannt wurden, wie folgt beurteilt:

 

Teilprüfungen

Beurteilung(en)/Entfall/Anerkennung 3)

Deutsch

 

Lebende Fremdsprache

 

Mathematik/Mathematik und angewandte Mathematik 1)

 

Fachbereich 2)

 

 

 

Er/Sie hat damit gemäß § 1 Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung, BGBl. I Nr. 68/1997, die mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbundenen Berechtigungen erworben.

 

 

 

 

 

 

___________________, am __________________

 

 

 

 

Rundsiegel

 

 

 

 

 

 

 

Für die Berufsreifeprüfungskommission

 

 

 

 

 

 

___________________________________________

Vorsitzender/Vorsitzende

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

____________

1) Nichtzutreffendes streichen.

2) Unter Angabe der Themenstellung.

3) Unter Angabe der Prüfung (Datum, Prüfungsinstitution), die zum Entfall bzw. zur Anerkennung geführt hat.

In Kraft seit 01.03.2006 bis 31.12.9999
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