§ 8 BRGO 1974 Geschäftsordnung der Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung

BRGO 1974 - Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Die Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung kann mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine Geschäftsordnung beschließen. In diese Geschäftsordnung können alle Arbeitnehmer des Betriebes (Arbeitnehmergruppe) jederzeit Einsicht nehmen.

In Kraft seit 01.07.1974 bis 31.12.9999
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