§ 67k BiBuG 2014

BiBuG 2014 - Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.08.2025
Paragraph 67 k,

§ 64 samt Überschrift in der Fassung des Informationsfreiheits-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 50/2025, tritt mit 1. September 2025 in Kraft. Paragraph 64, samt Überschrift in der Fassung des Informationsfreiheits-Anpassungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2025,, tritt mit 1. September 2025 in Kraft.

In Kraft seit 25.07.2025 bis 31.12.9999
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