Bevorrechtung eines Gläubigerschutzverbandes (BGlSVV) Fundstelle

BGlSVV - Bevorrechtung eines Gläubigerschutzverbandes

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Bevorrechtung eines Gläubigerschutzverbandes
StF: BGBl. II Nr. 442/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 11 Abs. 1 des Insolvenzrechtseinführungsgesetzes, RGBl. Nr. 337/1914, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 114/1997 wird verordnet:

In Kraft seit 01.06.2007 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
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