§ 1 Bgld. VBXGL

Bgld. VBXGL - Vorzeitige Beendigung der XVII. Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtages

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

§ 1. Der Burgenländische Landtag wird gemäß Artikel 13 Abs. 1 L-VG vor Ablauf der XVII. Gesetzgebungsperiode aufgelöst.

In Kraft seit 19.09.2000 bis 31.12.9999
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