§ 2 Bgld. SVG 1989 Übergangs- und Schlußbestimmungen

Bgld. SVG 1989 - Bgld. Schulversuchsgesetz 1989

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. September 1989 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. August 1989 treten das Gesetz vom 30. November 1973 über die Organisation der Schulversuche zur Schulreform (Bgld. Schulversuchsgesetz 1972), LGBl. Nr. 8/1974 i.d.g.F. LGBl. Nr. 6/1977, LGBl. Nr. 31/1981 und LGBl. Nr. 23/1983 sowie das Gesetz vom 20. Oktober 1976 über die Durchführung von Schulversuchen in der Berufsschule und der Sonderschule, LGBl. Nr.  7/1977, i.d.F. LGBl. Nr. 31/1981 außer Kraft. Auf Grund dieser Bestimmungen begonnene Schulversuche dürfen auslaufend abgeschlossen werden.

In Kraft seit 01.09.1989 bis 31.12.9999
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