§ 4 Bgld. SGV Informationsverfahren

Bgld. SGV - Burgenländische Sägeräteverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.05.2024

Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 204 vom 21.07.1998 S. 37, in der Fassung der Richtlinie 2006/96/EG, ABl. Nr. L 363 vom 20.12.2006 S. 81, der Kommission notifiziert (Notifikationsnummer 2011/0058/A).

In Kraft seit 04.06.2011 bis 31.12.9999
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