§ 1 Bgld. SGV Geltungsbereich und Ziel

Bgld. SGV - Burgenländische Sägeräteverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.05.2024

(1) Diese Verordnung regelt das Verfahren bei der Handhabung und Aussaat von insektizid gebeiztem Ölkürbis- und Maissaatgut mit pneumatischen Einzelkornsägeräten mit Saugluftsystemen im Rahmen der Vorbeugung des Auftretens von Schadorganismen.

(2) Ziel dieser Verordnung ist die Vermeidung von möglichen Risiken für Insektenarten, die nicht als Schadorganismen gelten, durch die Verhinderung einer Kontamination von Pflanzbeständen mit Beizmittelstaub im Sinne eines integrierten Pflanzenschutzes.

In Kraft seit 04.06.2011 bis 31.12.9999
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