§ 40 Bgld. MVKG Eigener Wirkungsbereich

Bgld. MVKG - Burgenländisches Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz - Bgld. MVKG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Die nach diesem Gesetz den Gemeinden obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

In Kraft seit 01.01.2005 bis 31.12.9999
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