§ 4 Bgld. LV 2004

Bgld. LV 2004 - Bgld. Landessportehrenzeichen - Verordnung 2004

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Bgld. Landessportehrenzeichen - Verordnung 1987, LGBl. Nr. 52 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 62/1997, außer Kraft.

In Kraft seit 10.02.2005 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 4 Bgld. LV 2004


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 4 Bgld. LV 2004 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 4 Bgld. LV 2004


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 4 Bgld. LV 2004


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 4 Bgld. LV 2004 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Bgld. LV 2004 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 3 Bgld. LV 2004
Bgld. Landessportehrenzeichen - Verordnung 2004 (Bgld. LV 2004) Fundstelle