§ 1 Bgld. LMKGG Gegenstand der Gebühr

Bgld. LMKGG - Burgenländisches Lebensmittelkontrollgebührengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Für die Untersuchungen und Kontrollen nach dem LMSVG und nach § 5 Z 2 der Lebensmittel-Direktvermarktungsverordnung wird eine Gebühr erhoben.

In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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